Verhinderungspflege: zu deutsch Urlaubsvertretung

Vertretungen möglich machen

Macht die Nachbarin oder der Nachbar Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege.

Die maximale Dauer der Vertretung beträgt sechs Wochen je Kalenderjahr. Die Verhinderungspflege kann nur in Anspruch nehmen wer mit mindestens einem Pflegegrad 2 eingestuft ist.

Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Wird die Verhinderungspflege von Personen sichergestellt, die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr.

Titel: es lohnt sich doch © Ricarda Kiel

Titel: es lohnt sich doch © Ricarda Kiel

Zusätzliche Gelder

Gelder aus der Kurzzeitpflege können bis zu 50 Prozent für die Verhinderungspflege genutzt werden, also bis zu 806 Euro zusätzlich im Kalenderjahr. Damit stehen für die Urlaubsvertretung oder für einen Krankheitsausfall der pflegenden Person bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr zur Verfügung. Dies kommt insbesondere den Anspruchsberechtigten zu, die in dieser Zeit nicht in eine vollstationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung gehen möchten, sondern im Quartier unter anderem auch durch die Nachbarschaft gepflegt werden möchten.

Kombination Nachbarschaft und Pflegedienst

Nachbarschaftsdienste, die sich anbieten